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Gutachten



Fuer die denkmalrechtliche Genehmigung kann es notwendig werden eine gutachterliche Stellungnahme bezueglich des Schadensbildes, der Restaurierungskonzeption und der Restaurierungskosten vorzulegen.

 

In der Erstellung solcher Gutachten haben die Partner fuer Restauriereung grosse Erfahrung.

 

Durch langjaehrige Kontakte zu den Denkmalschutzbehoerden sind wir in der Lage Sie als Kunden fachlich zu unterstuetzen und persoenlich zu betreuen.

 

Ebenso werden Gutachten fuer Versicherungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen erstellt, wie zum Beispiel bei:

 

Einbruchs- oder Umzugsschaeden
Streitigkeiten ueber unsachgemaesse Reparaturen
Betrugsversuche bezueglich der Originalitaet