| Gutachten

Für die denkmalrechtliche Genehmigung kann es notwendig werden eine gutachterliche Stellungnahme bezüglich des Schadensbildes, der Restaurierungskonzeption und der Restaurierungskosten vorzulegen.
In der Erstellung solcher Gutachten haben die Partner für Restauriereung große Erfahrung.
Durch langjährige Kontakte zu den Denkmalschutzbehörden sind wir in der Lage Sie als Kunden fachlich zu unterstützen und persönlich zu betreuen.
Ebenso werden Gutachten für Versicherungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen erstellt, wie zum Beispiel bei:
 | Einbruchs- oder Umzugsschäden
|  | Streitigkeiten über unsachgemässe Reparaturen
|  | Betrugsversuche bezüglich der Originalität |
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